Malereibetrieb Farbkraft

Ratgeber · Kosten & Steuer

Handwerkerkosten absetzen: So holen Sie sich bis zu 1.200 € zurück

Ob Wohnung streichen, Fassade erneuern oder Türen lackieren: Einen Teil der Kosten für Malerarbeiten können Sie über die Steuererklärung zurückbekommen. So funktioniert der Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

Von Frank Müller & Markus Stempfle, Malereibetrieb Farbkraft

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen.
  • Die Ermäßigung beträgt höchstens 1.200 € im Jahr – das entspricht Arbeitskosten von 6.000 €.
  • Begünstigt sind Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer, nicht das Material.
  • Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt stattfinden.
  • Sie brauchen eine Rechnung und müssen unbar bezahlen, also per Überweisung.

Rechtsgrundlage ist § 35a des Einkommensteuergesetzes. Der Bonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen – er ist damit mehr wert als eine normale Werbungskosten-Pauschale.

Welche Malerarbeiten zählen?

Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Ihrem Haushalt. Für Malerarbeiten heißt das zum Beispiel:

  • Wände und Decken streichen, tapezieren
  • Fassade reinigen und streichen
  • Türen, Fenster, Heizkörper und Treppen lackieren
  • Bodenbeläge und Parkett verlegen
  • Trockenbau und Schimmelsanierung
  • Möbel und Küchenfronten lackieren – wenn bei Ihnen zu Hause gearbeitet wird

Zum Haushalt zählen auch der Garten, die Garage und eine Zweit- oder Ferienwohnung in der EU. Insgesamt gibt es den Höchstbetrag aber nur einmal pro Jahr.

Was nicht zählt

  • Materialkosten wie Farbe, Tapete oder Bodenbelag
  • Arbeiten in der Werkstatt – etwa wenn Möbel abgeholt und dort lackiert werden
  • Neubau: Arbeiten bis zur Fertigstellung eines neuen Hauses
  • Bar bezahlte Rechnungen
  • Arbeiten, die bereits öffentlich gefördert werden, etwa über einen geförderten Kredit oder Zuschuss
  • Kosten, die Sie schon als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, zum Beispiel bei einer vermieteten Wohnung

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit das Finanzamt mitspielt, sollte die Rechnung die Art der Arbeiten, den Ort und den Zeitraum nennen und die Arbeitskosten getrennt vom Material ausweisen. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Auf unseren Rechnungen weisen wir den Lohnanteil auf Wunsch gesondert aus.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Ihre Rechnung für einen Innenanstrich enthält 2.500 € Arbeitskosten und 600 € Material. Absetzbar sind 20 % der Arbeitskosten, also 500 €. Diese 500 € werden direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Das Material bleibt außen vor.

Zahlen Sie keine oder nur wenig Einkommensteuer, bringt der Bonus entsprechend weniger – eine Erstattung über die gezahlte Steuer hinaus gibt es nicht.

Auch für Mieter

Mieter können den Bonus ebenfalls nutzen: für Arbeiten, die sie selbst in Auftrag geben, und für ihren Anteil an Handwerkerkosten, die der Vermieter über die Nebenkosten abrechnet – etwa für das Streichen des Treppenhauses. Dafür brauchen Sie die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters, in der die Kosten ausgewiesen sind.

Tipp: Arbeiten über den Jahreswechsel verteilen

Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Wer größere Projekte plant und den Höchstbetrag in einem Jahr schon ausschöpft, kann Teile der Arbeiten ins nächste Jahr legen – so lässt sich der Bonus zweimal nutzen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen; im Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie viel kann ich für Handwerkerkosten absetzen?

20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 6.000 €.

Kann ich die Materialkosten absetzen?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Deshalb sollte die Rechnung den Lohnanteil getrennt ausweisen.

Kann ich bar bezahlen?

Für den Steuerbonus nicht. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden, zum Beispiel per Überweisung.

Gilt das auch für Mieter?

Ja, für selbst beauftragte Arbeiten und für den eigenen Anteil an Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung.

Renovierung geplant?

Wir beraten Sie kostenlos und weisen den Lohnanteil auf der Rechnung auf Wunsch gesondert aus.

Wohnzimmer nach dem Innenanstrich durch Farbkraft
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